Bedeutung:
Jemandem aufs Dach steigen – sich heftig beschweren, jemandem die Meinung sagen, jemanden unter Druck setzen
Herkunft:
Diese Redewendung kommt aus dem Mittelalter. Früher besagte die Rechtsprechung, dass jemand in seinem Haus, vorausgesetzt es hatte ein Dach, vollkommen geschützt war. Nach dieser streng eingehaltenen Regel durfte niemand es ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten.
Nun gab es Leute, die Unrecht begangen und sich in ihrem Haus versteckten – es durfte ja ohne seine Erlaubnis von keinem Fremden betreten werden. So fand man irgendwann eine legale Möglichkeit, nach Ablauf der Frist, in der sich der Missetäter stellen konnte, diesen doch noch aus dem Haus zu bekommen: Man deckte sein Dach ab und ließ “den Himmel in das Haus”. So wurde das schützende Dach von ein paar Männern entfernt und der Verbrecher konnte abgeführt werden.
Diese Maßregelung setzte sich sogar in der Volksjustiz durch. Wenn zum Beispiel bei den Nachbarn herauskam, dass es in einer Ehe unsittlich zuging oder sonstige Verfehlungen begangen wurden, wurde der Hausbesitzer auf diese Weise vor dem ganzen Dorf bloßgestellt und musste anschließend sein Dach vor aller Augen allein wieder aufbauen.
Als Redewendung wurde der Ausdruck ab dem frühen 16. Jahrhundert verwendet.