Bedeutung:
Jemandem das Handwerk legen – eine nicht erlaubte Handlung beenden, jemanden an unerlaubten/illegale Machenschaften hindern, jemandem die Ausübung einer Tätigkeit verwehren
Herkunft:
Die Redewendung stammt, wie der Name schon verrät, aus dem Handwerksbereich. Um ihren Beruf ausüben zu können, mussten früher die Handwerker in einer Zunft sein. Wenn sie gegen die Regeln der Zunft verstießen, wurde ihnen ein Berufsverbot auferlegt. Heutzutage sind es nicht mehr die Zünfte, sondern Innungen. Die Handwerker einer Branche schließen sich in einer freiwilligen Mitgliedschaft zusammen, um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Verstößt ein Handwerksbetrieb gegen bestimmte Regeln, muss er auch heute noch seinen Betrieb einstellen – “das Handwerk (nieder)legen”.