Bedeutung: Jemandem das Handwerk legen – eine nicht erlaubte Handlung beenden, jemanden an unerlaubten/illegale Machenschaften hindern, jemandem die Ausübung einer Tätigkeit verwehren Herkunft: Die Redewendung stammt, wie der Name schon verrät, aus dem Handwerksbereich. Um ihren Beruf ausüben zu können, mussten früher die Handwerker in einer Zunft sein. Wenn sie gegen die Regeln der Zunft verstießen, wurde ihnen ein Berufsverbot auferlegt. Heutzutage sind es nicht mehr die Zünfte, sondern Innungen. Die Handwerker einer Branche schließen sich in einer freiwilligen Mitgliedschaft […]